Leistungen

Mit Freude unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Übergabeverträge
  • Grundbuchseingaben
  • Miet-, Pacht- und Dienstbarkeitsverträge
  • Bauträger- und Wohnungseigentumsverträge
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Erbrecht, Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Gesellschaftsverträge
  • Firmenbucheingaben
  • Beurkundung von Haupt- und Generalversammlungen
  • Abtretungsverträge
  • Ehe und Partnerschaft, Ehepakte, Eheverträge, Adoption
  • Beglaubigungen

Unser Fachbereiche im Detail:

Schenkungen, Übergaben, Kaufverträge

Schenkungen und Übergaben

Immer öfter wird der Liegenschaftsbesitz schon zu Lebzeiten an die Kinder übergeben. Das hat unter Anderem den Vorteil, dass die Vermögensübernahme bereits zu Lebzeiten passiert und der Übergeber die Gewissheit hat, dass alles in seinem Sinne geregelt ist.

Oftmals fallen Schenkungen auch unter die Notariatsaktspflicht. Auch hier sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.

Kaufverträge

Gerne berate ich Sie beim Ver- und Ankauf von Liegenschaften.

Ich als Notar bin in der Lage, für Sie die gesamte Abwicklung – Errichtung des Kaufvertrages, Beglaubigung, treuhändige Verwahrung des Kaufpreises, Übernahme einer Treuhandschaft für die finanzierende Bank und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages – in einer Hand durchzuführen.

Die treuhändige Abwicklung erfolgt in jedem Fall über die Notartreuhandbank, welche ausschließlich mit der Verwahrung von Treuhandgeldern von Notaren betraut ist.

Weiters gehören zu meinen Leistungen auch Tauschverträge, Miet- und Pachtverträge, Wohnungseigentumsverträge, Realteilungsverträge, Dienstbarkeitsverträge und Urkunden zur Eintragung und Löschung von Rechten, sowie viele weitere Tätigkeiten.

Letztwillige Anordnungen

Mit einer letztwilligen Anordnung können Sie ihre Vermögensnachfolge, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, regeln.

Ich helfe Ihnen gerne bei der Errichtung ihres letzten Willens, sodass dieser auch wirklich Ihren Vorstellungen entspricht.

Ich errichte gerne Ihre letztwillige Anordnung in Form eines Testaments, Kodizills, Erbvertrages, aber auch notarielle Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge oder Schenkungen auf den Todesfall.

Jedes Testament, das bei mir hinterlegt wird, wird im österreichischen zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch wird garantiert, dass der letzte Wille im Falle des Todes gefunden wird.

Verlassenschaftsverfahren


Bei jedem Todesfall in Österreich wird vom zuständigen Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, welches den Zweck hat, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Erblassers ordnungsgemäß abzuwickeln.

Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Ich berate Sie unparteiisch und unabhängig über die Abwicklung dieses Verfahrens und belehre Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten.

Rechtsformen, Gesellschaftsverträge

Ich unterstütze Sie gerne bei der Gründung einer Gesellschaft. Ich berate Sie bei der Wahl der Rechtsform, der Errichtung des Gesellschaftsvertrages und trage die Gesellschaft im Firmenbuch ein.

Auch bei der Unternehmensübergabe und Umgründung von Unternehmen bin ich Ihr zuverlässiger und erfahrener Ansprechpartner.

Eheverträge, Lebensgemeinschaften, Adoptionen

Eheverträge

Gerne berate ich Sie über die vermögensrechtlichen Aspekte, welche im Falle einer Eheschließung zu bedenken sind. Ein Ehevertrag schafft die rechtliche Basis für den Ernstfall. Es soll schon am Anfang feststehen, wem was gehört. Dies soll helfen, klare Verhältnisse zu schaffen und Streit zu vermeiden.

Lebensgemeinschaften

Lebensgemeinschaften haben grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen und sind jederzeit auflösbar. Gerade wenn man sich gemeinsam etwas aufbaut und schafft, ist das Bedürfnis nach vertraglichen Regelungen besonders groß, damit die Beteiligten abgesichert sind.

Gerne berate ich Sie über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten in solchen Verträgen.

Adoption

Eine Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Adoptierenden und Wahlkind zustande, welcher gerichtlich zu genehmigen ist.

Rechtlich sind adoptierte Kinder leiblichen Kindern gleichgestellt.

Ich berate Sie gerne und erledige alle notwendigen Schritte für Sie, vom Adoptionsvertrag bis zur gerichtlichen Genehmigung.

Des Weiteren führe ich Scheidungsvereinbarungen durch und errichte Zustimmungserklärungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie regeln, wer für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, weil Sie handlungs- und entscheidungsunfähig sind. Sie selbst können bestimmen, wen Sie bevollmächtigen und welche Geschäfte von dieser Vollmacht umfasst sind. Die Vorsorgevollmacht ersetzt in vielen Fällen die langwierige Bestellung eines Sachwalters, was den Beteiligten Zeit, Wege und Kosten spart.

Alle Vorsorgevollmachten werden im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis registriert. Dadurch kann schnell festgestellt werden, wer zur Vertretung befugt ist und ob eine Vorsorgevollmacht schon wirksam ist.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche medizinischen Behandlungen Sie in Zukunft wünschen oder ablehnen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten von Patientenverfügungen.

Eine solche Verfügung wird im Patientenverfügungsregister registriert, welches gemeinsam von der österreichischen Notariatskammer und dem Roten Kreuz geführt wird und welches jederzeit abgefragt werden kann.

Auch die Registrierung des Vertretungsrechtes naher Angehöriger können Sie bei mir machen.

Unterschriftsbeglaubigungen, notarielle Protokolle

Als Notar kann ich für Sie als Träger eines öffentlichen Amtes unter anderem Unterschriftsbeglaubigungen durchführen, Beurkundungen vornehmen, notarielle Protokolle und Notariatsakte errichten, sowie beglaubigte Kopien erstellen.

Zu meinem Leistungen gehören auch die Einsicht in öffentliche Bücher (Grundbuch und Firmenbuch) und die Erstellung von Grundbuchsauszügen und Firmenbuchauszügen.