Vorsorge

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie regeln, wer für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, weil Sie handlungs- und entscheidungsunfähig sind. Sie selbst können bestimmen, wen Sie bevollmächtigen und welche Geschäfte von dieser Vollmacht umfasst sind. Die Vorsorgevollmacht ersetzt in vielen Fällen die langwierige Bestellung eines Sachwalters, was den Beteiligten Zeit, Wege und Kosten spart.

Alle Vorsorgevollmachten werden im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis registriert. Dadurch kann schnell festgestellt werden, wer zur Vertretung befugt ist und ob eine Vorsorgevollmacht schon wirksam ist.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche medizinischen Behandlungen Sie in Zukunft wünschen oder ablehnen. Ich berate Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten von Patientenverfügungen.

Eine solche Verfügung wird im Patientenverfügungsregister registriert, welches gemeinsam von der österreichischen Notariatskammer und dem Roten Kreuz geführt wird und welches jederzeit abgefragt werden kann.

Auch die Registrierung des Vertretungsrechtes naher Angehöriger können Sie bei mir machen.