Erbrecht

Letztwillige Anordnungen

Mit einer letztwilligen Anordnung können Sie ihre Vermögensnachfolge, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, regeln.

Ich helfe Ihnen gerne bei der Errichtung ihres letzten Willens, sodass dieser auch wirklich Ihren Vorstellungen entspricht.

Ich errichte gerne Ihre letztwillige Anordnung in Form eines Testaments, Kodizills, Erbvertrages, aber auch notarielle Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge oder Schenkungen auf den Todesfall.

Jedes Testament, das bei mir hinterlegt wird, wird im österreichischen zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch wird garantiert, dass der letzte Wille im Falle des Todes gefunden wird.

Verlassenschaftsverfahren


Bei jedem Todesfall in Österreich wird vom zuständigen Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, welches den Zweck hat, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Erblassers ordnungsgemäß abzuwickeln.

Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Ich berate Sie unparteiisch und unabhängig über die Abwicklung dieses Verfahrens und belehre Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten.